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Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2:

Die Mindestanforderung der DIN 4109 stellen keine Schalldämmqualität dar. Der Schallschutz ist nicht wirklich ausreichend. Daher sind im Beiblatt 2 zur DIN 4109 die Anforderungen für erhöhten Schallschutz definiert. Anforderungen an den erhöhten Schallschutz von Treppen:

Bei Mehrfamilienhäusern: L’n,w:<= 46 dB

Bei Einfamilien- und Reihenhäusern: L’n,w:<= 46 dB

Anerkannte Regeln der Technik:

Über den öffentlich- rechtlichen Schallschutz hinaus ist privatrechtlich ein Dämmniveau nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Gerichte orientieren sich bei den anerkannten Regeln der Technik immer häufiger am erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109.

Oberlandesgericht Köln: „Schalldämmung zwischen Haus des Klägers und dem Nachbarhaus unzureichend... Schallübertragung durch Treppe“. - Kaufpreisminderung.

Immer wenn Trittschalldämmung bei Treppen mit Baustellenmitteln ausgeführt werden, ist die Gefahr groß, dass diese nicht oder nur völlig unzureichend funktioniert. Häufig werden dabei folgende, sich meist fatal auswirkende Fehler gemacht...

Ursachen/ häufige Fehler:

- Anschlüsse und Fugenbereiche werden von vornherein unzureichend geplant.

- Es wird unspezifiziertes, ungeeignetes Material eingesetzt.

- Auf der Baustelle wird nicht sorgfältig genug gearbeitet.

Fazit: Es besteht ein erhöhtes Schallbrückenrisiko.

 

Auch einem zu hohem Geräuschpegel in Wohn- und Arbeitsräumen durch Lärm aus der Nachbarschaft wird mit einer optimalen Planung bauakustischer und schallimmissionsschutztechnischer Maßnahmen entgegengewirkt. Übermäßige Lärmentwicklung am Arbeitsplatz, wie sie zum Beispiel in Fabrikhallen, Call-Center und Großraumbüros entsteht, kann durch geeignete Maßnahmen gemindert werden. Hier gilt es unter anderem am Anfang der Planung kritische Konstellation zu erkennen, um unverhältnismäßig hohe Baukosten zu vermeiden.

Im Gegensatz hierzu kann gezielte Schallausbreitung in Räumen durchaus erwünscht und sinnvoll sein, denkt man beispielsweise an Theater, Vortragssäle, Mehrzweckhallen, Hörsäle etc. Um eine ausreichende Hörsamkeit an jedem Platz im Raum sicherzustellen, ist die sorgfältige Planung der Anordnung geeigneter schallreflektierender und –absorbierender Wand- und Deckenbekleidungen erforderlich.